Bei Online-Händlern und KEP-Dienstleistern ist Drohnenlieferung bereits länger ein Thema. 7-Eleven, eine US-amerikanische Supermarktkette, beliefert nun seit November 2016 als erstes Unternehmen ausgewählte Kunden regelmäßig aus der Luft. Beim Praxistest im Bundesstaat Nevada werden Drohnen des australischen Start-Ups Flirtey eingesetzt. Und das stets unter Berücksichtigung der scharfen Vorgaben des Gesetzgebers.

77 erfolgreiche Drohnenlieferungen in einem Monat

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Bestellt per App, landen die Päckchen mit rezeptfreien Medikamenten, kühlen Getränken oder warmen Mahlzeiten schon nach wenigen Minuten im Garten der zwölf ausgewählten Kunden eines 7-Eleven Supermarkts in Reno, Nevada. So funktioniert der erste regelmäßige Drohnenlieferdienst der USA. Nach erfolgreichen Vortests im Sommer letzten Jahres bestätigen die US-Supermarktkette 7-Eleven und Drohnen-Startup Flirtey damit ihre Rolle als Vorreiter für die Drohnenlieferung aus der Luft und verweisen Unternehmen wie Amazon auf die Plätze.

Im Einsatz sind selbständig steuernde Hexacopter, die bereits kurz nach Eingang der digitalen Bestellung starten. Geleitet durch GPS erreichen die etwa 30 km/h schnellen Lieferdrohnen nach durchschnittlich zehn Minuten Flugzeit das Grundstück des Kunden. Um eine Gefährdung von Menschen auszuschließen, landen die Fluggeräte jedoch nicht. Stattdessen wird die Fracht über eine Winde an einem Seil herabgelassen. Bei allen 77 Drohnenlieferungen hat dies im ersten Testmonat reibungslos funktioniert.

Und auch gegen Drohnendiebstahl hat sich Flirtey etwas einfallen lassen. Versucht jemand vom Boden aus, das Seil zu greifen und die Drohne nach unten zu ziehen, greift ein Schutzmechanismus. Der Hexacopter kappt dann die Leine und flieht Richtung Basis.

Drohnenlieferung unter Einhaltung der US-Bestimmungen

Bedingung für den kommerziellen Einsatz von Drohnen wie bei den aktuellen Tests von 7-Eleven ist eine Ausnahmegenehmigung der Regierung. Außerdem müssen die Supermarktkette und Flirtey bei jeder Lieferung die strikten Regularien der US-Luftfahrtbehörde (FAA) einhalten.

[selectivetweet]Erstes US-Unternehmen beliefert Kunden regelmäßig und erfolgreich mit autonomen #Drohnen. #KEP[/selectivetweet]

So müssen sich die Lieferdrohnen stets in Sichtweite eines Operators befinden, der im Notfall die Kontrolle über die autonomen Hexacopter übernehmen kann. Der Lieferradius beschränkt sich dadurch auf wenige Meilen. Außerdem dürfen Drohne und Lieferung das Gesamtgewicht von 25 kg und eine Höhe von 122 Metern nicht überschreiten.

Bei den Lieferungen in Reno haben 7-Eleven und Flirtey sämtliche Regeln eingehalten. Der geplanten Ausweitung der Drohnenlieferungen in diesem Jahr dürfte dementsprechend wenig im Weg stehen.

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Nutzung kommerzieller Drohnen in Deutschland

Wie in den USA gelten auch in Deutschland enge gesetzliche Grenzen für Drohnenflüge. Grundsätzlich wird hier zwischen privaten und kommerziellen Nutzern unterschieden. Für beide gilt, dass eine spezielle Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss. Für die gewerbliche Nutzung muss jeder Flug außerdem durch die Luftfahrtbehörde gestattet oder eine allgemeine Aufstiegserlaubnis beantragt werden. Diese Erlaubnis gilt für zwei Jahre und Drohnen mit einem Gewicht von bis zu 10 kg – allerdings nur für das Bundesland, in dem sie beantragt wurde. Daneben müssen vor jedem Manöver die örtlichen Ordnungsämter oder Naturschutzbehörden informiert und ein Logbuch geführt werden. Eine Drohnenlieferung wie durch den US-Supermarkt ist wegen dieses bürokratischen Aufwands und der Rechtslage in Deutschland eher unwahrscheinlich. So meinte Roy Perticucci, Logistik-Chef von Amazon, gegenüber der Zeit: „Technologisch ist das kein Problem, aber die Rechtslage ist noch ungeklärt.“

Weitere Informationen und Meinungen zum Thema Drohnenlieferung finden Sie in der aktuellen Ausgabe des E-Commerce Magazins. [/highlight_area]

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