Auch in diesem Jahr ist der 1. Januar Stichtag für einige gesetzliche Neuerungen. Betroffen sind auch Logistikunternehmen, Transporteure und Speditionen. Die wichtigsten neuen Regelungen haben wir für Sie zusammengefasst.

Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz: Mehr Kontrolle gegen Missbrauch

Um gegen den Missbrauch bei Aus- und Fortbildung bei Lkw-Fahrern vorzugehen, tritt Anfang 2017 eine Anpassung des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes (BKrFQG) in Kraft. Zu diesem Zweck erhöht die Bundesregierung die Hürden zur Anerkennung von beschleunigten Grundqualifikationen und Weiterbildungen. So müssen Unternehmen zukünftig deutlich mehr Angaben machen, um eine Fort- oder Ausbildung nachzuweisen. Gleichzeitig sieht die Anpassung in entsprechenden Fällen eine genauere Überwachung vor. Verstöße sollen in Zukunft mit höheren Bußgeldern geahndet werden.

EU-Verordnung 2016/403: Die Todsündenliste

Zu den wichtigsten Änderungen für den Landverkehr zählt 2017 die Einführung, der auch als „Todsündenliste“ bezeichneten, EU-Verordnung 2016/403. Die EU-weite Regelung sieht die Schaffung eines Registers vor, das Verstöße klassifiziert und für Unternehmen, die Personen oder Güter transportieren, dokumentiert. Wer eine gewisse Anzahl an Verstößen sammelt, wird als Risikobetrieb eingestuft und muss mit Kontrollen und der Überprüfung der Zuverlässigkeit rechnen. Die Verordnung gilt seit dem 1. Januar 2017.

Lang-Lkw: Regelbetrieb mit gewissen Einschränkungen

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Nach fünfjährigen Tests werden Lang-Lkw ab 31. Dezember 2016 für den Betrieb auf deutschen Straßen zugelassen. Zumindest teilweise, denn der Regelbetrieb erstreckt sich lediglich auf ein 11.600 km langes Straßennetz, wovon 70 Prozent auf Autobahnen entfallen. In Berlin, Rheinland-Pfalz und im Saarland dürfen die Gigaliner noch gar nicht eingesetzt werden.

Eine weitere Einschränkung besteht beim Gewicht. Sattelzug-Anhänger-Kombinationen mit einer Länge von bis zu 25,25 Metern dürfen nur eingesetzt werden, wenn das Gesamtgewicht 40 Tonnen nicht überschreitet.

Zoll: Warennummern müssen angepasst werden

Mit dem neuen „Harmonisierten System (HS) 2017“ ändert sich die Basis für Zollanmeldungen. Um die Anforderungen zu erfüllen, müssen Unternehmen die neuen Zolltarifnummern in ihren Warenwirtschaftssystemen anpassen.

[selectivetweet]#Landverkehr: Was ändert sich 2017? Die wichtigsten Anpassungen auf einen Blick. #Logistik[/selectivetweet]

Schwertransporte: Weniger Polizeibegleitung

Großraum- und Schwertransporte müssen im neuen Jahr mit weniger Polizei auskommen. Die Bundesländer einigten sich darauf, die Polizei in diesem Bereich zu entlasten und die Begleitung auf ein Mindestmaß zu beschränken. Kräfte sollen nur noch dort eingesetzt werden, wo sie aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Infrastruktur unerlässlich sind. Die dadurch entstehende Lücke soll durch private Begleitunternehmen gefüllt werden.

E-Fahrzeuge: Mehr Förderung durch Gesetzgeber

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Ab 2017 intensiviert die Bundesregierung die Förderung von E-Mobilität. Statt bisher fünf Jahre werden E-Fahrzeuge in Zukunft zehn Jahre lang von der KFZ-Steuer befreit. Steuerfrei ist nun außerdem das kostenfreie oder vergünstigte Aufladen privater E-Fahrzeuge bei der Arbeitsstelle. Dies galt bisher als geldwerter Vorteil und musste versteuert werden. Und auch der Arbeitgeber profitieren von dem Angebot für Ihre Mitarbeiter. Wer als Unternehmer entsprechende Ladestationen einrichtet, kann die Kosten pauschal mit 25 Prozent auf den Lohn versteuern.

Zusätzlicher deutschlandweiter Feiertag: 31. Oktober

Der Reformationstag wird 2017 deutschlandweit gefeiert. Anlass ist sein 500. Jahrestag. Abgesehen von Ausnahmeregelungen besteht damit am 31. Oktober 2017 in ganz Deutschland ein Fahrverbot für Lkw. Da in einigen Bundesländern Allerheiligen am Tag darauf gefeiert wird, müssen sich Disponenten in entsprechenden Ländern auf einen doppelten Feiertag einstellen und diesen in ihren Planungen berücksichtigen.

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